Was passiert in der Abstiegsfrage der Fußball-Hessenliga nach dem freiwilligen Rückzug der Teams FSV Fernwald und TGM/SV Jügesheim am Ende der Saison? Das große Rätselraten, wie viele Mannschaften denn nun letztlich absteigen müssen, ist eingetreten.
Verbandsfußballwart Jürgen Radeck hat sich erstmal selbst einen Maulkorb angelegt und will bis nach Ostern warten. Nicht verwunderlich, denn die Rechtslage entspricht aktuell einem luftleeren Raum. Dabei dachte der Verband bisher, er habe in seiner 80 Seiten starken Spielordnung alle Eventualitäten abgesichert. Dem ist aber nicht so, denn die Funktionäre haben die Relegation in diesem Jahr ausgesetzt. Dadurch greift die Satzung nicht mehr.
In Paragraph 44 heißt es zwar, dass einem freiwilligen Abstieg bei triftigen Gründen entsprochen werden kann, dass es dann für den zurückziehenden Verein zwei Spielklassen nach unten geht und ein Antrag auf freiwilligen Abstieg bis zum 30. Juni an den Verband und hier über den Kreisfußballwart eingehen muss. Auch an Kleinigkeiten wie den Poststempel wurde gedacht. Im Wortlaut heißt es im Paragraph 44 unter anderem: „Die Abstiegsregelungen der alten und der neuen Spielklasse des Vereins werden durch einen freiwilligen Rückzug im alten und neuen Spieljahr nicht berührt.“
Nur: Das anschließende Auffüllen der Liga ist durchweg über die Relegation geregelt – und die gibt es dieses Jahr nunmal nicht. Wie schwierig die Problematik ist, verdeutlicht aktuell der Paragraph 32 der Spielordnung. Hier steht in Absatz 5: „Wird in einer Spielklasse nach Abschluss der Relegationsspiele durch freiwilligen Abstieg (§ 44 Spielordnung) oder Einstellung des Spielbetriebs die für die jeweilige Spielklasse beschlossene Richtzahl unterschritten, wird diese Spielklasse mit den nächstplatzierten Vereinen der Relegationsspiele bis zu der beschlossenen Richtzahl aufgefüllt.“
Wenn nun aber die Abstiegsregelung in der Hessenliga nicht betroffen ist (Paragraph 44), aber es gleichzeitig auch keine Relegation gibt, über welche die Hessenliga aufgefüllt werden kann (Paragraph 32), wie wird dann die festgeschriebene Sollzahl von 17 Hessenligisten für die Saison 2014/2015 erreicht, die wiederum in den Durchführungsbestimmungen festgeschrieben ist?
„Das ist in der Tat ein Problem. Wir haben eine Lücke in der Satzung“, bestätigt Torsten Becker, der HFV-Vizepräsident für Recht und Satzung. „Aktuell sind wir am diskutieren und beratschlagen, wie wir mit der Situation umgehen sollen. Es muss eine Lösung her, die Sinn und Geist des HFV entsprechen.“
Vermutlich am 28. April, beim von Verbandspräsident RolfHocke anberaumten Treffen der Vereinsvertreter mit dem Verband, soll eine Lösung präsentiert werden. Die könnte zwei Varianten vorsehen. Einerseits, dass Fernwald und Jügesheim als Absteiger gewertet werden, und dadurch weniger Hessenligisten absteigen müssen. Oder aber, es wird nun doch eine Aufstiegsrunde gespielt, aus der ein oder zwei Vertreter aufsteigen.
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